Datenschutz

Datenschutzerklärung

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Frau wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung, der Kurs oder die Wahlleistung mutmaßlich abgeschlossen und abgerechnet sind. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Besondere Maßnahmen in besonderen Situationen

Während einer Pandemie wird die Hebamme ihre Leistungen im Falle staatlich verordneter Restriktionen (Kontaktminimierung) bei Bedarf zum Teil auch per Videotelefonie erbringen. Die hierfür genutzte Plattform sprechstunde.online ist ein zertifizierter Online-Dienst, der die datenschutzrechtlichen Vorgaben und technische Sicherheitsanforderungen des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfüllt. Näheres hierzu auf der Website sprechstunde.online/sicherheit.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Frau einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. anderen Hebammen, Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Frau hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Frau nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatversicherten oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Frau, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Frau über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragen damit im Namen der Frau einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
  • Im Falle einer Kontaktnachverfolgung in einer Pandemie durch das Gesundheitsamt. Hier liegt das Infektionsschutzgesetz über dem Datenschutz.

Des Weiteren werden Daten im Falle einer Mit- oder Weiterbetreuung an folgende Empfänger weitergegeben: Vertretungshebammen, Kliniken, Geburtshaus o.ä., sofern die Frau Kenntnis darüber besitzt und einverstanden ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 
Holstenstraße 98  
24103 Kiel       
Tel. 0431/988-1200          
www.datenschutzzentrum.de       
mail@datenschutzzentrum.de
 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.